Gefahrenfällung

Bäume säumen unsere Landschaft, schenken uns Sauerstoff und sind auch auf tieferen Weisen unsere Wegbegleiter. 

Auch ein Baum hat nur ein Leben. Besonders in Zeiten des Klimawandels ist es immer öfter der Fall, dass ein Baum aufgrund fragwürdiger Stand- oder Bruchsicherheit gefällt werden muss.

Jeder Baum, der in oder am öffentlichen Raum wächst, ist verkehrssicherungspflichtig. Baumeigentümer*in tragen die Verantwortung dieser Pflicht nachzugehen.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich einer Gefahreneinschätzung, wobei uns grundsätzlich am Erhalt jedes Baumes gelegen ist.
In letzter Instanz ist die Fällung das Mittel die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.

Mit seilunterstützender Klettertechnik führen wir für Sie jedwede Gefahrenfällungen aus. Dabei sind wir auf Standorte spezialisiert, die keine Arbeitsbühne erreichen können.
Damit keine Gebäude, Gewächse oder ähnlich Schützeswertes Schaden nimmt, nutzen wir seilunterstützende Abseiltechniken (Rigging). Die zu entfernenden Baumteile lassen wir dadurch achtsam und an gewünschter Stelle zu Boden.

Beachten Sie bei Ihren Planungen hierbei die Vogelschutzzeit vom 01.03 -30.09.